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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse der privaten Arbeitsvermittlung Kerstin Schmidt, K.S.P.AV im Weiteren Vermittler genannt.
1.2. Die Tätigkeit des Vermittlers ist in erster Linie die Vermittlung von Arbeitslosen und anderen Arbeitsuchenden aller Berufe.
1.3. Seitens des Vermittlers wird ein Vertragsverhältnis gegenüber einem Auftraggeber durch eine erfolgreiche Vermittlung erfüllt. Der Vermittler übernimmt keine Haftung für das Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen dieser Vereinbarung.
1.4. Der Vermittler übernimmt keine Garantien oder Gewährleistungen für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Dies gilt sowohl für die Arbeitsuchenden, als auch für die Arbeitgeber.
1.5. Der Vermittler übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die vermittelte Arbeitskraft und eine damit im Zusammenhang stehende Qualität und Güte der Arbeitsleistung. Dies gilt insbesondere für mangelhafte Arbeitsleistung, eventuellen Arbeitsausfall bei Krankheit oder einem Nichterscheinen aus anderen Gründen.
1.6. Bei Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen der Tätigkeit des Vermittlers ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für leichte Fahrlässigkeit.
1.7. Eine Überprüfung der von den Bewerbern gemachten Angaben obliegt allein den Arbeitgebern. Unvollständige oder unwahre Angaben seitens der Arbeitskräfte, sowie seitens der Arbeitgeber gegenüber dem Vermittler, schließen eine Haftung des Vermittlers aus.
1.8. Vereinbarungen, die von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vereinbarungen zum Datenschutz abweichen, bedürfen der Schriftform.

2. Besondere Geschäftsbedingungen für Vermittlungstätigkeit
2.1. Der Arbeitgeber verpflichtet sich alle für den Auftrag der Personalauswahl und der Personalbeschaffung benötigten Informationen und Daten dem Vermittler zur Verfügung zu stellen.
2.2. Alle Bewerbungsunterlagen, die dem Arbeitgeber vom Vermittler zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum des Vermittlers. Diese Unterlagen und die darin enthaltenen Angaben sind streng vertraulich und müssen bei einem nicht zustande gekommenen Arbeitsverhältnis unverzüglich an den Vermittler zurückgegeben werden. Eine Weitergabe an Dritte sowie eine Vervielfältigung ist unzulässig.
2.3. Der Vermittler wird Kenntnisse des Arbeitsuchenden feststellen sowie die mit der Vermittlung verbundene Berufsberatung durchführen.
2.4. Im Internet online ausgefüllte und an den Vermittler gesandte Formulare für Bewerber und Arbeitgeber werden erst dann Bestandteil eines Vermittlungsvertrages, wenn beide Seiten diesen unterzeichnet haben.

3. Firmenvereinbarungen
3.1. Falls keine Honorarvereinbarung getroffen ist, ist die Dienstleistung des Vermittlers für Firmen kostenfrei.
3.2. Der potentielle Arbeitgeber verpflichtet sich Auskunft über den aktuellen Stand der Vermittlung zu geben.
3.3. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, bei Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Arbeitslosen, auf einem Formular für das Arbeitsamt den Vertragsabschluß zu bestätigen und die Dauer der Beschäftigung nach ja sechs Wochen/Monaten zu bestätigen.

4. Onlinebewerbungen
4.1. Onlinebewerbungen bedeuten keinen Vertragsabschluß. Mit infrage kommenden Bewerbern wird ein schriftlicher Vertrag geschlossen aus dem sich unser Kostensatz ergibt. (für Kunden mit gültigem Vermittlungsgutschein generell kostenfrei)
4.2. Onlinedatensätze (Bewerbungen) bei denen es nicht zum Vermittlungsauftrag kommt werden nach der Kontaktaufnahme bzw. spätestens nach einem Zeitraum von 3 Monaten gelöscht.

5. Vereinbarungen zum Datenschutz
5.1. Mit jedem Arbeitsuchenden der durch den Vermittler unter Vertrag genommen wird, wird eine separate Datenschutzerklärung unterzeichnet.
5.2. Daten werden ausschließlich nur zu Vermittlungs- bzw. vermittlungsrelevanten Zwecken an dritte weitergegeben. (dies kann auch den Datenabgleich mit der Agentur für Arbeit bzw. bestimmten Maßnahmeträgern zur Folge haben)
5.3. Alle dem Vermittler zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich zur Arbeitsvermittlung genutzt und auf Antrag wieder vollständig gelöscht.
5.4. Bewerbungsunterlagen die dem Vermittler zur Verfügung gestellt wurden, werden dem Bewerber nur auf ausdrücklichem Wünsch wieder übergeben. Für die Abholung bzw. die Versandkosten ist der Bewerber selbst zuständig.
5.5. Bewerberunterlagen können aus Dokumentationszwecken bis zu 10 Jahre im Unternehmen aufbewahrt werden und werden im Anschluss professionell vernichtet.

6. Fälligkeiten und Zahlung
6.1. Für Arbeitsuchende mit einem gültigen Vermittlungsgutschein ist die Dienstleistung des Vermittlers kostenfrei. Die Vorlage und Aktualisierung des Vermittlungsgutscheines ist, sofern nicht anders vereinbart Sache der Arbeitsuchenden.
6.2. Alle Leistungen des Vermittlers sind mit Vorlage eines gültigen Vermittlungsgutscheines abgegolten.
6.3. Arbeitsuchende die die Dienstleistung des Vermittlers in Anspruch nehmen möchten können einen Selbstzahlervertrag mit dem Vermittler eingehen. Die Höhe des Honorars und die Zahlungsmodalitäten werden in diesem Vertrag definiert.
6.4. Honorarvereinbarungen mit Unternehmen werden mittels Vertrag separat geschlossen. Diese bedürfen der Schriftform.

7. Erfüllungsort, Rechtswirksamkeit, Nebenabreden
7.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens.
7.2. Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt.



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